Zu oft geschehen auf Deutschlands Straßen Verkehrsunfälle. Im Jahre 2008 hat die Polizei über 2 Millionen Verkehrsunfälle aufgenommen, wobei die Zahl der Verkehrstoten seit 1950 noch nie so gering war. Auch wenn in den meisten Fällen ein Personenschaden ausbleibt, so ist die Sorge und Verwirrung über das richtige Verhalten und das weitere Vorgehen groß.
Wir raten daher zu folgendem Verhalten:
Ruhe bewahren! Dies ist zwar leichter gesagt als getan, doch bewahrt es vor unüberlegten, vorschnellen und emotionalen Handlungen!
Einschätzung der Sachlage: Verletzte? Schaden? Schuld?
Sichern der Unfallstelle und Hilfe für die Verletzten
Fahrzeug an Fahrbahnrand fahren, wenn Schaden je Fahrzeug unter 1.500 € und keine Unfallspuren verwischt oder beseitigt werden
Polizei jedenfalls in folgenden Fällen rufen:
- Personenschaden
- Alkohol oder Drogen
- vorgetäuschter Unfall
- Fahrerflucht
- Streit über Schuld
Beweissicherung durch Zeugen, Fotos und Aufzeichnungen: Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen und versuchen Sie Name und Adresse von Zeugen zu sichern. Diese Zeugen sind im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen oftmals die einzige Chance zur Unfallschuldermittlung!
Personalien austauschen aller Unfallbeteiligten mit Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungsnummer ("Grüne Karte") und KfZ-Kennzeichen.
Geben Sie NIEMALS ein (pauschaliertes) Schuldanerkenntnis ab! Weder schriftlich noch mündlich!
TIPP:
Neben den Reparaturkosten stehen Ihnen bei Verschulden der Gegenpartei auch Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, ggf. weiterer Schadenersatz und ggf. Schmerzensgeld zu.