1. Schweigen!
Reden ist Silber, aber Schweigen ist Gold! Machen Sie keinerlei Aussagen gegenüber Ermittlungsbeamten, Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Richter! Berufen Sie sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht! Führen Sie auch keine (scheinbar) belanglosen Gespräche mit solchen Personen! Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben.
2. Keine aktive Mitwirkung!
Wirken Sie keinesfalls aktiv an Ermittlungen mit, z.B.Stimmvergleich, Handschriftenprobe. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet, und dies würde einen Eingriff in Ihr verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht darstellen! Ausgenommen hiervon ist die beispielsweise die Blutentnahme durch einen Arzt.
3. Anruf bei Rechtsanwalt!
Bei Festnahme oder Durchsuchung/Beschlagnahme etc. sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren! Wenn Sie keine Nummer haben, muss Ihnen die Polizei mindestens die Nummer des anwaltlichen Notdienstes oder das Branchenbuches geben. Wenn sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ist auch ein Dolmetscher zu benachrichtigen!
4. Gefahr des Abhörens!
Beachten Sie, dass Ihr Telefon jederzeit abgehört werden kann.
5. Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen!
Informieren Sie Ihre Angehörigen über ihr Zeugnisverweigerungsrecht. So können z.B Verlobte, Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern gegenüber Ermittlungsbehörden schweigen.