Vergleichsplattformen für Zahnarztpreise zulässig

von muenchener-anwalt.de
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Es gibt Internetseiten, auf denen Heil- und Kostenpläne von Zahnärzten hochgeladen werden können. Zahnärzte stellen in diesen Plänen dar, was eine Behandlung voraussichtlich kosten wird. Auf der Homepage können dann andere Zahnärzte billigere Angebote für die gleiche Behandlung machen. Kommt so zwischen einem Zahnarzt und einem Patienten ein Behandlungsvertrag zustande, kassiert die Internetplattform eine Provision vom Zahnarzt.

Der Bundesgerichtshof hat nun, anders als die niedrigeren Gerichte zuvor, entschieden, dass dieses Geschäftsmodell nicht gegen das Berufsrecht der Zahnärzte verstößt. Es diene vielmehr dem Austausch zwischen Zahnärzten und den Patienten, so das Gericht.

Es ist also für Patienten weiterhin möglich ihre Heil- und Kostenpläne vom Zahnarzt hochzuladen und die Preise bei verschiedenen Zahnärzten zu vergleichen.

Bundesgerichtshof  - Urteil vom 1. Dezember 2010 - I ZR 55/08 - Zahnarztpreisvergleich 
02/2011
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