Onlinekauf: Ihre Rechte

von muenchener-anwalt.de
Hilfreicher Artikel?:   
Mängelrechte:

Für die Mängelrechte gilt das bei "Mängelrechte beim Sachkauf" gesagte.


Widerruf:

Das Wichtigste hierbei ist, dass der Käufer als Verbraucher (also zu Privatzwecken) beim Onlinekauf bei einem Unternehmer/Gewerbe grundsätzlich ein mindestens 14-tägiges Widerrufsrecht hat! Dies gilt aber nicht bei einem Kauf von Privat!

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (Brief/E-Mail/Fax) oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von 2 Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Mitteilung der Widerrufsbelehrung des Unternehmers an den Verbraucher in Textform (Brief/E-Mail/Fax), wobei bei Lieferung von Waren diese wiederum nicht vor Eingang der Ware beim Verbraucher beginnt.

Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher in Textform erst nach Vertragsschluss mitgeteilt (z.B. durch beiliegendes Schreiben zur Ware), so beträgt die Frist 1 Monat. Ist der Vertrag in Schriftform abzuschließen (z.B. Verbraucherdarlehensverträge, Ratenlieferungsverträge), so beginnt die Frist erst mit dem Erhalt der entsprechenden Schriftstücke.

Ein Widerrufsrecht ist allerdings unter Umständen ausgeschlossen bei Verträgen über Fernunterricht, Teilzeitnutzung von Wohngebäuden, Versicherungen und deren Vermittlung, Grundstücke und Grundstücksrechte, Lebensmittel, Unterbringungs- und Beförderungsdienstleistungen, Lieferung von Speisen und Getränke, oder bei Vertragsschluss unter Verwendung von Warenautomaten oder mit Telekommunikationsmittelbetreibern über öffentliche Fernsprecher.

TIPP:

Prüfen Sie daher genau, wie lange Ihre Widerrufsfrist beträgt und sichern Sie Ihren Widerruf durch Zeugen, Rückscheine, Faxbestätigungen etc.!

02/2010
43 mal gelesen

Kommentare

Fügen Sie Ihren Kommentar hinzu:
 

 



 
Der Autor
Kanzlei Dr. Krug & Partner
  • Arbeitsrecht
  • Medienrecht
  • Mietrecht
  • Zum Anwaltsprofil