Kindergeld & Semestergebühren

von muenchener-anwalt.de
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Kindergeld: Semestergebühren mindern das Einkommen

Studierende Kinder, die sich zum Teil mittels eines Nebenjobs selbst finanzieren und dabei ein eigenes Einkommen erzielen mit mehr als 7.680 € im Jahr, gefährden schnell den Anspruch auf Kindergeld. Nicht selten entbrennt dann ein regelrechter Streit mit der zuständigen Kindergeldkasse darüber, ob nun die Semestergebühren die Einkünfte nun mindern können- oder eben nicht.

Eindeutig JA, sagt jetzt das Finanzgericht Düsseldorf (AZ: 9 K 4245/07 Kg). Die Semestergebühren können als „besondere Ausbildungskosten“ angerechnet werden, weil ohne Entrichtung dieser Gebühren das begonnene Studium nicht weitergeführt werden darf. Ein ähnliches Urteil liegt auch vom Finanzgericht München vor (AZ: 5 K 2929/07).


12/2010
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