Erwerbsminderungsrente abgelehnt?

von muenchener-anwalt.de
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Haben Sie bei der Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung, bzw. Berufsunfähigkeit beantragt und einen ablehnenden Bescheid erhalten? Unsere Erfahrungen zeigen, dass diese Anträge trotz erheblicher Bearbeitungsdauer oft zu Unrecht abgelehnt werden.

Häufig wird die Ablehnung damit begründet, dass die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Antragsteller werden jedoch vielmals nicht richtig medizinisch untersucht und beurteilt.  

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens besteht die Möglichkeit dies nachzuholen. Der Widerspruch muss jedoch fristgemäß, d.h. binnen eines Monats nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheids, eingelegt werden. Eine kompetente Vertretung im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren erhöht Ihre Chancen, dass der ablehnende Bescheid aufgehoben und Ihnen die Rente bewilligt wird. In einer so existenziellen Frage ist es ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Und zwar vor Fristablauf. In manchen Fällen reicht dann schon die detaillierte ärztliche Stellungnahme eines Facharztes aus, um Ihre Anspruchsvoraussetzungen nachzuweisen.
10/2009
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Der Autor
Rechtsanwalt
Wilfried Deisser
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