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Welche Gefahren schlummern in Ihrer Pensionszusage?

von Rechtsanwalt Thomas Schmitz

Die meisten Großunternehmen in Deutschland nutzen für die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten den Durchführungsweg der Pensionszusage. Auch viele kleinere und mittlere Unternehmen bedienen sich dieser Form der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere für ihre Inhaber und Geschäftsführer. Bei vielen bestehenden Pensionszusagen besteht jedoch akuter Handlungsbedarf. Sie wurden jahrelang nicht verändert, hätten jedoch an die aktuelle Rechtsprechung und die neue Steuergesetzgebung angepasst werden müssen!

Bei der Pensionszusage (oder auch Direktzusage) werden die zugesagten Versorgungsleistungen an die Mitarbeiter direkt durch das Unternehmen erbracht. Das Unternehmen ist verpflichtet, den begünstigten Mitarbeitern und deren Hinterbliebenen für das Alter und für den Fall des Todes oder der Invalidität aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu gewähren.Für die künftigen Verpflichtung des Unternehmens werden nach versicherungsmathematischen Regeln Pensionsrückstellungen gebildet. Positiver Effekt: Die Pensionsrückstellungen führen zu Steuervorteilen; sie stehen dem Unternehmen als Kapital zur Verfügung und verbessern seine Liquiditätslage. Internationale, strengere Vorschriften für die Rechnungslegung machen Direktzusagen heutzutage aber trotz ihrer steuerstundenden Eigenschaften oft zu einer Gefahr in der Unternehmensbilanz.

In der Regel wurden zwar regelmäßig die erforderlichen versicherungsmathematischen Gutachten erstellt. Das ist aber nicht einmal die halbe Miete! Die oft viele Jahre alten Zusagen selbst wurden keiner genauen rechtlichen Prüfung unterzogen. Weder die Unternehmen, noch die Versicherungs- oder Steuerberater trifft hier eine direkte Schuld. Es fehlte meist schlicht an der erforderlichen rechtlichen Expertise. Unwissenheit schützt aber bekanntlich nicht vor Strafe, und so besteht die Gefahr, dass Unternehmen aufgrund sanierungsbedürftiger Pensionszusagen in eine existenzbedrohliche Schieflage geraten.

(Achtung! In jüngster Zeit gehen auch Banken dazu über, Pensionszusagen genauer zu untersuchen. Eine sanierungsbedürftige Pensionszusage stellt im Sinn der Kreditvergaberichtlinien ein besonderes Risiko dar. Es drohen sogar negative Auswirkungen auf die Kreditkonditionen!)

Vorgehensweise bei der rechtlichen Prüfung der Pensionszusage

Sämtliche Dimensionen der Pensionszusage sind einer eingehenden und gutachterlichen rechtlichen Überprüfung zu unterziehen, so sind beispielsweise folgende Fragen immer zu stellen:

- Sind die Gesamtbezüge der Zusage angemessen?

- Ist die Zusage finanzierbar?

- Sind Verpfändungserklärungen wirksam geleistet worden?

- Liegt ein wirksamer Insolvenzschutz vor?

- Wurden die Risiken der Auflösung von Rückstellungen richtig bewertet?

- Ist die vorgesehene Hinterbliebenenversorgung noch up-to-date?

usw.
 
Eine solche Überprüfung fördert die bestehenden Schwachstellen kompromisslos zu Tage. Sie zeigt, wo akuter Handlungsbedarf besteht, um die Pensionszusage zu retten. Ist eine Reparatur nicht sinnvoll werden im Gutachten auch verschiedene Alternativen aufgezeigt. Eine vollständige oder teilweise Auslagerung der bestehenden Zusage an eine Unterstützungskasse sei hier nur als ein Beispiel genannt.
Durch eine unabhängige rechtliche Überprüfung Ihrer Zusage beweisen sie pro-aktive Vorgehensweise und vermeiden zukünftige böse Überraschungen!

Rechtsanwaltskanzlei Schmitz
Zehentbauernstraße 8
81539 München 

Tel. 089 - 54 89 92 52
Mobil 0170 - 68 81 52 8
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Mail: kanzlei@anwalt-giesing.de
02/2010
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    Ein Rechtsanwalt aus München
    Daniela Leikam
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