| | «Zur Artikelübersicht
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraum – Nichten und Neffen auch privilegierte Familienangehörige, § 573 BGBvon Modl & Coll.  Die ordentliche Kündigung von Wohnraum seitens des Vermieters ist nur eingeschränkt möglich, um den Mieter zu schützen. Ein Kündigungsgrund ist z.B. Eigenbedarf des Vermieters an der Wohnung für sich selbst oder seine Familienangehörigen. Bisher war strittig, wie weit der Kreis der berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen zu ziehen ist. Nunmehr hat der BGH (Urteil vom 27.01.2010) entschieden, dass Neffen und Nichten jedenfalls dazu gehören. Braucht der Vermieter die Wohnung für sie, kann er darauf eine Eigenbedarfskündigung stützen. Selbstverständlich darf aber nicht gemogelt werden. Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen sind rechtswidrig und ziehen harte Sanktionen – strafrechtlich und zivilrechtlich – nach sich. 05/2010 47 mal gelesen Gehe zum Autor dieses Artikels Modl & Coll.
Mehr lesen zum Thema Mietrecht: Mieterhöhung § 558 BGB – bis zur Obergrenze der Sp... von Modl & Coll. (2010) Flächenunterschreitung > 10 % und Rechtsfolgen: Ma... von Modl & Coll. (2010) Anspruch auf Mängelbeseitigung verjährt nie von RA Carsten Pagel (2010)
  | |
|
| |